Oldtimer Versicherung

Hallo ins Forum,

seit Jahren lese ich immer wieder von der Möglichkeit der Oldtimer Zulassung. Günstige Versicherung, Umweltzone zählt nicht etc. Alles positiv. Das Fahrzteug muss irgendwie Original sein – OK verstehe.

Aber was ist mit der Versicherung, wenn die Nutzung des Oldtimers eher der Nutzung als Wohnmobil entspricht? Hat man dann nicht eine Versicherung die im Ernstfall nicht eintreten muss? Gibt es wirklich aktuelle Verträge bei denen die Nutzung als Wohnmobil mit einem Oldtimervertrag konform geht? Hat das mal jemand geprüft?

Mich würde also mal die Praxistauglichkeit dieses begehrten Status für Wohnmobile interessieren. Kennt sich da jemand wirklich aus?

Gruß,

Andreas

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3 Antworten auf Oldtimer Versicherung

  1. newliner sagt:

    Tja, ich bin kein Jurist, schon gar kein Verkehrsrechtler, aber das ist so eine Sache mit dem Recht – vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand..

    In einem anderen Forum habe ich gelesen, man solle in wikipedia schauen – ohne diese Enzeklopädie in Frage stellen zu wollen, muss man dabei (immer) natürlich Berücksichtigen: sie ist von vielen Menschen zusammengetragen worden, mit welcher Absicht, Fachkenntnis, Gesamthintergrund auch immer – sie ist kein Gesetz, keine Rechtsprechung oder gar Rechtsgrundlage.

    Die unter http://www.gesetze-im-internet.de unter dem nicht amtlichen Inhaltsverzeichnis veröffentlichte „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ sagt unter

    § 2 Begriffsbestimmungen (22) Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

    und unter
    § 9 Besondere Kennzeichen
    (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

    § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

    Letzteres bezieht sich nicht auf eine Dauerzulassung mit „H-Kennzeichen“, sondern auf ein sogenanntes „07-Kennzeichen“ für Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer.

    Ich kann jedoch keinen Grund erkennen, warum man ein Wohnmobil, das ein H-Kennzeichen-Gutachten vom TÜV, DEKRA et cetera bekommen hat, entsprechend dauerhaft zugelassen ist mit „H-Kennzeichen“ nicht auch als Wohnmobil genutzt werden darf, da es ja zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen soll (also nicht als Trecker, LKW, PKW, Motorrad oder ähnlichem).

    • Andreas aus Hamburg sagt:

      So wie es aussieht sind die Versicherungen eher dagegen ein H-Kennzeichen bei einem Wohnmobil zu akzeptieren. Ich habe dies von jemandem mit indirekter Praxiserfahrung. Dort hatten mehrere Versicherungen abgelehnt, weil die Nutzung eben als Wohnmobil durchschaubar ist. Es fand sich dann eine teurere Versicherung, mit der die Steuerersparnis wieder kompensiert wurde. Bliebe nur das Fahren in der Umweltzone – die aber nach aktueller Lage nicht besonders ausgeweitet werden.

      Also: Entweder einfach glauben oder auf jeden Fall zuerst mit der Versicherung sprechen, und dann pro oder contra H-Kennzeichen entscheiden.

  2. newliner sagt:

    Nicht jede Versicherung freute sich, als ich für mein beabsichtigtes 07er Kennzeichen eine Deckungszusage haben wollte – da gibt es in der Tat große Unterschiede, die aber nicht allein auf Wohnmobilnutzung oder nicht gehen, sondern erstmal auf das (wahrscheinlich nicht lukrative) Kleingeschäft mit Oldtimern. Auffällig fand ich auch hier, das einige große Gesellschaften kleine Töchter hatten. Bin dann aber vor Jahren mit meinem 07er Kennzeichen bei der Württembergischen glücklich geworden.

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